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 Energieausweis für Wohngebäude

Ein Energieausweis bietet die Möglichkeit Informationen über die energetische Qualität eines Gebäudes zu erhalten. Durch das Kategorisieren von Gebäuden in vorgegebene Klassen besteht die Möglichkeit diese überschlägig vergleichbar zu machen. Käufer oder potenzielle Mieter sehen so überschlägig, welchen Energieverbrauch das Gebäude hat. Schon bei der Besichtigung besteht die Pflicht diesen mitzuführen und unaufgefordert Einblick zu gewähren. Diese Pflicht besteht nicht zu für Verkäufer und Makler, sondern auch für Vermieter bei Wohnungsbesichtigungen.                                                                      

Grundsätzlich wird zwischen zwei Varianten von Energieausweisen unterschieden. Diese sind abhängig von der Anzahl der Wohneinheiten und vom Baujahr des Gebäudes. 


Bedarfsausweis

Beim Bedarfsausweis wird das gesamte Gebäude in einem Ein-Zonen-Modell bilanziert und mithilfe einer Planungssoftware ein 3D-Modell erstellt. In die Beurteilung fließen bauliche Aspekte, wie Schichtaufbauten der Gebäudehülle, U-Werte von Bauteilen und durchgeführte Modernisierungen mit ein. Zudem wird die Heizungstechnik datailliert aufgenommen und im Programm verarbeitet. 


Verbrauchsausweis

Der Verbrauchsausweis dagegen wird mit dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten 3 Jahre berechnet. Hierbei wird der abgelesene Verbrauch aller Wohneinheiten verarbeitet. 


Welcher Energieausweis für welches Gebäude?


Neubau: 

  • Bedarfsausweis verpflichtend für Wohn- und Nichtwohngebäude

Bestandsgebäude: 

Verbrauchsausweis:

  • Verbrauchsausweis möglich für Wohngebäude bis zu 4 Wohneinheiten und einem Bauantrag nach 01.11.1977
  • Verbrauchsausweis möglich für Wohngebäude mit mehr als 4 Wohneinheiten
  • Verbrauchsausweis für Nicht-Wohngebäude möglich

Bedarfsausweis:

  • Bedarfsausweis notwendig für Bestandsgebäude mit bis zu 4 Wohneinheiten und einem Bauantrag vor dem 01.11.1977
  • Bedarfsausweis grundsätzlich immer möglich
  • Bedarfsausweis für Nicht-Wohngebäude möglich